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Neues bauen!
Als Neubau wird ein neu gebautes oder wieder errichtetes Gebäude bezeichnet.
Die Dauer, für die ein solches Gebäude als Neubau gilt, ist uneinheitlich und reicht je nach Kontext beispielsweise entweder bis zur ersten durchgreifenden Sanierung, bis das Gebäude sichtbare Abnutzungsspuren aufweist oder sich der gegenwärtige Architekturstil oder die Bautechnologie so weit gewandelt hat, dass das Gebäude so nicht mehr neu gebaut würde.

Der Begriff steht im Gegensatz zum Begriff des Altbaus.
Im Berliner Wohnungsmarkt werden alle Gebäude ab 1950 als Neubau bezeichnet und dabei in vier bautechnische Perioden differenziert, die jeweils vor allem durch eine ähnliche Bautechnologie gekennzeichnet sind. Der Übergang der Periode des Altbaus zu Neubauten wird im Berliner Mietspiegel qualitativ durch bautechnische Merkmale wie lichte Raumhöhen von weniger als 3 m, Einbau von Isolierglasfenstern und die systematische Verwendung von Beton begründet.

Der Ausbau für Innen
Als Innenausbau oder kurz Ausbau werden alle Baumaßnahmen der Gewerke bezeichnet, die nicht zum Rohbau, also zur Erstellung der Gebäudehülle, oder der Haustechnik gehören.
Im Wesentlichen sind damit also Ausbauarbeiten in den Innenräumen des Gebäudes gemeint, wie die Herstellung von Fußboden-, Wand-, und Deckenbekleidungen. Dabei kann es auch zur Überschneidung von Gewerke kommen, z. B. können Natursteinarbeiten in Innenräumen durchaus vom Unternehmer des Bauhauptgewerks (Rohbau) mit durchgeführt werden.

Typische Ausbau-Gewerke sind:
Trockenbau als Schlüsselgewerk und häufig zentrale Gewerkeschnittstelle, modernisierender Raumgestaltung, Estrich, Heizungs- und Sanitärarbeiten, Klimatisierung und Lüftung, Oberboden (Teppiche, Parkett, Laminat), Treppenbau (z. B. Stahl-Holztreppen), Schlosser- und Spenglerarbeiten (z. B. Geländer an Innentreppen), Innenputz, Fliesen, Natursteinarbeiten (im Gebäude z. B. Fensterbänke, Bodenbeläge), Innentüren, Mal- und Lackierarbeiten, Stuckateur- oder Gipserarbeiten, Möbel- und Schreinerarbeiten (z. B. Raumbildender Ausbau), Elektroinstallationen (Verlegen von Leitungen, Anschließen der Betriebsmittel, Inbetriebnahme der Installationen), Wandverkleidung

Aus alt mach neu
Umbau bezeichnet im Bauwesen das bauliche Verändern eines bestehenden Bauwerkes. Die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) nennt dies auch Bauen im Bestand und erlaubt dafür Zuschläge beim Honorar. Durch den Umbau soll das Bauwerk an heutige oder künftige Anforderungen angepasst werden.
Die Abgrenzung des Begriffes Umbau von dem Ersatz einzelner Bauteile (Sanierung) und dem Neubau kann Schwierigkeiten bereiten, ist aber baurechtlich bedeutsam. Der Austausch schadhafter Fenster definiert an sich noch keinen Umbau. Bleibt bei einem Gebäude die denkmalgeschützte Fassade erhalten, werden drinnen alle Wände und Decken abgebrochen und verändert wieder neu errichtet, ist dies rechtlich ein Umbau.

Beim Umbau des Volksparkstadions (1997/98) wurden nacheinander die Ost-, Süd-, West- und Nordtribüne abgebrochen und durch Neubauten ersetzt. Kein Bauteil blieb erhalten, auch das Spielfeld wurde um 90° gedreht, trotzdem gelten diese Baumaßnahmen als Umbau. Bei einem Neubau sind meist höhere Anforderungen zu erfüllen (Beispiel: Bei einem Neubau eines Stadions würde auch der gewählte Standort, stadtplanerisch, verkehrstechnisch usw., geprüft werden, bei einem Umbau nicht).
Die Bauordnungen der meisten Bundesländer verlangen für Umbauten Bauanträge wenn dadurch die Nutzung eines Raumes geändert wird, oder der Brandschutz, das Tragwerk oder die äußere Erscheinung verändert werden. Einige Bundesländer benennen in ihrer Landesbauordnung Umbaumaßnahmen, die verfahrensfrei sind, für die kein Bauantrag gestellt werden braucht.
Der Ausbau für Aussen!
Als Rohbau bezeichnet man im Bauwesen beim Bauablauf ein Bauwerk, dessen äußere Kontur einschließlich der Dachkonstruktion fertiggestellt ist, bei dem jedoch noch kein Einbau der Fenster, keine Fassadenverkleidung und kein Ausbau des Inneren ausgeführt worden ist. Bis auf wenige Ausnahmen ist die zweckbestimmte Nutzung eines Rohbaus als funktionstüchtiges Bauwerk demzufolge nicht möglich. Der Abschluss der Rohbauarbeiten wird nach Aufstellung des Dachstuhls in der Regel mit dem Richtfest im Beisein des Bauherrn und der am Bau Beteiligten gefeiert.
Nach Abschluss der Rohbauarbeiten muss dieser vom Prüfstatiker gesondert als fehlerfrei abgenommen werden. Danach erfolgt in der Regel der Innenausbau des Gebäudes. Falls dieser (z. B. aufgrund einer Insolvenz des Bauherren) nicht erfolgt und das Bauwerk dauerhaft im Rohbauzustand verbleibt, wird es als Bauruine bezeichnet.

Solange es sich nicht um reine Ingenieurbauwerke handelt, ist die Planung des Rohbaus Bestandteil der gesamten Hochbauplanung des Architekten. Da der Rohbau gleichzeitig das Tragwerk des Gebäudes darstellt, ist an der Planung und Bemessung der Bauteile insbesondere der Tragwerksplaner als Fachingenieur für Statik wesentlich beteiligt. Bei größeren Bauvorhaben wird die Erstellung des Rohbaus gerne vom Bauherrn an einen Generalunternehmer (kurz GU) übergeben, der dann seinerseits die verschiedenen Gewerke koordiniert.
Das Rohbaugewerk wird auch als Bauhauptgewerk bezeichnet. Tatsächlich sind je nach Baumaterial und Konstruktion meistens mehrere Gewerke an der Herstellung des Rohbaus beteiligt:
Stahlbetonbau, Mauerwerksbau, Stahlbau Zimmerei/Holzbau
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